Versicherung bei Kellerschäden in NRW: Was zahlt wann?
Gebäudeversicherung, Elementarschutz, Leitungswasserschaden — wann die Versicherung für Kellerschäden aufkommt, wie Sie den Schadenfall richtig einleiten, und welche staatlichen Förderungen es gibt.
Von Hubert Jansen · unabhängiger Sachverständiger für Bauwerksabdichtung
Inhalt
1.Wann zahlt die Gebäudeversicherung?
2.Elementarschutz: Was ist das?
3.Leitungswasserschäden
4.Aufsteigende Feuchtigkeit: kein Versicherungsfall
5.Schadenfall richtig einleiten — 5 Schritte
6.Staatliche Förderungen: KfW 469
7.Häufige Fragen
Schadensursache
Versicherung
Bezahlt?
Rohrbruch / geborstene Leitung
Gebäudeversicherung (Leitungswasser)
✅ Ja, wenn Klausel enthalten
Hochwasser / Starkregen
Elementarschutz
✅ Nur mit Elementarschutz
Rückstau aus Kanalisation
Elementarschutz mit Rückstau-Klausel
⚠️ Nur mit spezieller Klausel
Aufsteigende Kapillarfeuchte
Keine
❌ Kein Versicherungsfall
Eindringendes Grundwasser
Keine
❌ Kein Versicherungsfall
Baumangel / fehlende Abdichtung
Keine
❌ Kein Versicherungsfall
Elementarschutz: Lohnt er sich in NRW?
Elementarschutz ist eine Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung, die Schäden durch Naturereignisse abdeckt: Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch. Standard-Gebäudeversicherungen schließen diese Risiken aus.
Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag auf die Klauseln "Elementarschutz" und "Rückstau". Viele Verträge haben den Elementarschutz nicht automatisch enthalten. Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsmakler und lassen Sie prüfen, ob Ihr Haus in einer Risikoklasse liegt (ZÜRS-Zonierungssystem der deutschen Versicherungswirtschaft).
Versicherungsrisiko Keller in NRW: Lokale Besonderheiten
In NRW sind besonders die Stadtteile flussnahen Stadtteilen von Kellerschäden durch Überflutung und Grundwasser betroffen. Starkregenereignisse und Grundwasseranstieg erhöhen das Risiko für Kellerfeuchte.
Ältere Wohngebäude wurden ohne Kellerabdichtung nach heutigem Standard errichtet.
Typische Situation in NRW
Die Bebauung in NRW stammt vorwiegend aus der Gründerzeit (1880–1920) und Nachkriegszeit (1950–1965). kapillare Feuchte und Staunässe. Kostenlose Vor-Ort-Analyse klärt die passende Methode für Ihre spezifische Situation.
Kostenlose Vor-Ort Analyse in NRW — Hubert Jansen kommt zu Ihnen.
1.Strom ausschalten — Lebensgefahr durch Stromschlag im Wasser!
2.Schaden fotografieren und per Video dokumentieren BEVOR mit dem Aufräumen begonnen wird
3.Versicherung sofort (noch am gleichen Tag) benachrichtigen — viele Policen haben Meldefristen von 24–72 Stunden
4.Auf Besichtigung durch Versicherungsgutachter warten bevor beschädigte Sachen entsorgt werden
5.Liste aller beschädigten Gegenstände mit Kaufpreisen und möglichst Belegen zusammenstellen
6.Erst nach Freigabe durch Versicherung: Professionelle Trocknung (Bautrockner) und dann Abdichtung beauftragen
Staatliche Förderung: KfW 469
Das KfW-Programm 469 "Klimaanpassung Gebäude" fördert Schutzmaßnahmen gegen Starkregen und Hochwasser mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen:
Bis zu 50.000 € Kreditbetrag pro Wohneinheit
20% Tilgungszuschuss (= 10.000 € geschenkt bei Maximalkredit)
Zahlt die Gebäudeversicherung bei Kellerschäden durch Feuchtigkeit?
Das hängt von der Ursache ab. Leitungswasserschäden: Ja. Elementarschäden (Hochwasser, Starkregen): Nur mit Elementarschutz. Aufsteigende Kapillarfeuchte oder eindringendes Grundwasser: In der Regel nicht gedeckt.
Was ist Elementarschutz und lohnt er sich?
Elementarschutz deckt Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Rückstau ab. In NRW nach der Flut 2021 besonders empfehlenswert. Kosten: 50–200 €/Jahr zusätzlich.
Zahlt die Versicherung die Kellerabdichtung als Präventivmaßnahme?
Nein. Versicherungen übernehmen keine Präventivmaßnahmen. Staatliche Förderung über KfW 469 (bis 50.000 € mit 20% Tilgungszuschuss) ist möglich — aber Antrag vor Maßnahmenbeginn.
Was tun wenn der Keller durch Starkregen geflutet wurde?
1. Strom ausschalten. 2. Schaden fotografieren. 3. Versicherung sofort melden. 4. Auf Gutachter warten. 5. Schadenliste erstellen. 6. Erst nach Freigabe: Trocknung und Abdichtung beauftragen.
Gibt es staatliche Förderung für Kellerabdichtung?
Ja: KfW 469 fördert Klimaschutzmaßnahmen mit bis zu 50.000 € und 20% Tilgungszuschuss. Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Hubert Jansen
Unabhängiger Sachverständiger für Bauwerksabdichtung · selbstständig seit 1980
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